Am 18. März 2022 verkündigte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Pressemitteilung den Beschluss, dass telemedizinische Beratungen zur Therapieplanung und Versorgung bei intensivpflichtigen Corona-Patient:innen nicht länger bloß eine Corona-Sonderlösung sind, sondern fortan zur Regelversorgung gehören. Klinisches Expertenwissen, welches in Herz- und Lungenzentren vorhanden ist, kann nun auch zukünftig von anderen Krankenhäusern im Zuge einer Behandlung von Patient:innen mit der Nebendiagnose SARS-CoV-2 standortungebunden genutzt werden.
Die Sonderregelung mit erweiterten Zentrumszuschlägen auf Konsiliarleistungen von Spezialkliniken wurde angesichts des gesteigerten Versorgungsbedarfs intensivpflichtiger Corona-Patient:innen erstmal im Februar 2021 etabliert. Zuletzt wurde diese im Dezember 2021 bis zum 31. März 2022 verlängert. Der Beschluss zur Ergänzung der Zentrums-Regelungen tritt nun zum 1. April 2022 in Kraft.
Der unparteiischer Vorsitzender des G-BA Prof. Josef Hecken erläutert in diesem Beschluss: „Der G-BA überführt die guten Erfahrungen mit telemedizinischer Beratung, die während der Corona-Pandemie in der Intensivmedizin gemacht wurden, in die Regelversorgung. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass das in Herz- und Lungenzentren vorhandene Spezialwissen bei intensivpflichtigen und langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten mit COVID-19 auch weiterhin gebraucht und abgefragt wird. Und diese besonderen Aufgaben müssen auch vergütet werden, denn sie sind in den Fallpauschalen nicht abgebildet. (…) Durch unseren heutigen Beschluss ist eine nahtlose Finanzierung der Beratungsleistungen sichergestellt, es findet lediglich eine Verlagerung an Herz- und Lungenzentren statt.“
Im Rahmen dieses Beschlusses wurden zudem die Mindeststandards für telemedizinische Leistungen erläutert, welche die Zentren erfüllen müssen. Zu den Mindeststandards bei der technischen Ausstattung gehört unter anderem eine „hochauflösende und jederzeit durchführbare Audio- und Videoübertragung in Echtzeit, die dem aktuellen Stand der Technik entspricht und eine Patientenuntersuchung durch den Arzt oder die Ärztin des Zentrums in hoher Qualität ermöglicht“, so wie sie bei unserem Assistenz- und Telemedizinsystem Mona anzutreffen ist. Damit Empfehlungen hinsichtlich Diagnostik und Therapie trotz räumlicher Trennung gegeben werden können, wird vorausgesetzt, dass der Telemedizingeber parallel zu der grundlegenden Audio-Videoübertragung Zugriff auf die „Originaldaten inklusive der aktuellen Bildgebung der Patienten“ hat.