G-BA: Telemedizinische Beratung wird Regelversorgung bei intensivpflichtigen Corona-Patient:innen

Am 18. März 2022 verkündigte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Pressemitteilung den Beschluss, dass telemedizinische Beratungen zur Therapieplanung und Versorgung bei intensivpflichtigen Corona-Patient:innen nicht länger bloß eine Corona-Sonderlösung sind, sondern fortan zur Regelversorgung gehören. Klinisches Expertenwissen, welches in Herz- und Lungenzentren vorhanden ist, kann nun auch zukünftig von anderen Krankenhäusern im Zuge einer Behandlung von […]

Read More…